Unsere Leistungen - Erbrecht
Auch wenn es unangenehm sein mag sich mit seinem Tode auseinander zu setzen, ist es wichtig, rechtzeitig zu klären, welche Folgen dies für die Angehörigen oder vielleicht für sein Unternehmen mit sich bringt.
Tritt dann unvorbereitet der Erbfall ein, liegen Nachfolgeregelungen häufig nicht vor. Es gibt weitere Fälle, in denen die vom Erblasser selbst gewollte Regelung sich nicht verwirklichen lässt, weil sie etwa widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist. Häufig ist dann Streit unter den Erben vorprogrammiert.
Wir können Ihnen helfen, rechtzeitig eine klare Vorsorge zu treffen, besprechen mit Ihnen gern die verschiedenen Möglichkeiten erbrechtlicher Verfügungen und Verträge und begleiten Sie juristisch bei deren Umsetzung.
Haben Sie geerbt, beraten wir Sie gern zur Annahme oder Ausschlagung sowie zur Feststellung und Bemessung der Erbschaft oder zur Auseinandersetzung mit anderen Miterben
Ebenso prüfen wir für Sie gern, ob und in welcher Höhe Ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen und helfen Ihnen, diese schnellstmöglich zu realisieren.